FAQ
Bereits vor dem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen
- Ihre Heilmittelverordnung und eventuelle ärztliche Befunde
- ein großes und kleines Handtuch, evtl. eine Decke
- bequeme, sportliche Kleidung
- als gesetzlich versicherte Person: Die zu leistende Zuzahlung in bar oder per Kartenzahlung (bevorzugt EC) oder Ihre Zuzahlungsbefreiungskarte
Sie können jederzeit Ihr Anliegen oder Terminanfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail schreiben.
Wir melden uns schnellstmöglich zurück!
Können wir Ihren Anruf aufgrund einer laufenden Behandlung nicht persönlich entgegen nehmen, bitten wir Sie Ihr Anliegen unter Angabe Ihres Namens und der Telefonnummer auf unseren Anrufbeantworter zu sprechen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Im Interesse unserer Patienten sind wir stets bemüht unsere Terminorganisation so effizient wie möglich zu gestalten. Wir möchten Sie daher höflichst bitten Termine nur in dringenden Fällen und spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die wir nicht anderweitig vergeben können, müssen wir Ihnen leider eine Ausfallgebühr im Wert der jeweiligen Behandlung in Rechnung stellen!
Danke für Ihr Verständnis!
Gesetzlich Versicherte:
Ab einem Alter von 18 Jahren besteht eine Zuzahlungspflicht, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.
Der Zuzahlungsbetrag setzt sich aus 10% der Behandlungskosten und 10 Euro Rezeptgebühr zusammen. Die genaue Höhe richtet sich nach der verordneten Maßnahme. Bei der Terminvereinbarung geben wir Ihnen genaue Auskunft.
Falls Sie zuzahlungsbefreit sind, zeigen Sie uns beim ersten Behandlungstermin bitte Ihre Befreiungskarte.
Privat Versicherte:
Da es für privat erbrachte Therapieleistungen keine gesetzlich festgeschriebene Gebührenordnung für Physiotherapeuten gibt, legt die Praxis die Preise der Behandlungen selbst fest. Wir schließen mit Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag inklusive Honorarvereinbarung ab. Dabei informieren wir Sie über die Kosten der Behandlungen. Sie gehen in Vorkasse und reichen nach Behandlungsabschluss die Verordnung und Rechnung bei Ihrer Kasse zur Kostenerstattung ein.
Der Versicherungstarif Ihrer privaten Krankenversicherung regelt die Höhe der Kostenerstattung. Wir empfehlen Ihnen daher vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Kasse aufzunehmen und die Kostenerstattung und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären.
Wenn es Ihnen unter bestimmten Umständen nicht möglich ist, unsere Praxis zu besuchen, bieten wir in einem bestimmten Radius der Praxis auch Hausbesuche an. Senden Sie uns gern eine Anfrage über unser Kontaktformular, per E-Mail oder rufen Sie uns an.